Hallo!
Ich habe meinen alleinigen Wohnsitz in Österreich, bin nicht selbständig erwerbstätig, habe Giro- und Sparkonten in Österreich, für die von den Banken automatisch Kest abgezogen wird. Bisher habe ich immer die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt.
Seit ein paar Wochen habe ich auch ein Konto bei einer deutschen Bank (nur für Reisen relevant), auf dem geringfügig Zinsen angefallen sind (weniger als 1 Euro).
Muss ich diesen Cent-Betrag im Rahmen einer Einkommensteuererklärung anführen oder gilt für mich die Freigrenze, wie auf dem Formular E 1kv vermerkt (22 Euro)? Wenn sie angeführt werden müssen, unter welchem Punkt? Und muss ich meine Zinsen von österreichischen Konten dann auch zusätzlich anführen, oder genügt wie bisher die Kest, die automatisch von meiner österreichischen Bank abgezogen wird? |
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