Wir (eine GmbH in Ö) erhalten regelmäßig Rechnungen aus Kroatien mit dem Vermerk "Übergang der Steuerschuld". Diese Kosten tragen jedoch nicht wir, sondern unser Mutterkonzern in Frankreich. Wie muss ich die ER & AR steuerlich behandeln? Muss ich die ER als rev.charge buchen und an FR mit rev.charge verrechnen oder vllt 20% USt??
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
13.01.2015 15:59