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Verfasst von: Julia am 14.01.2015 11:36
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung/Einkommensteuererklärung

Ich war im Jahr 2014 für 2 Monate selbständig, habe es aber aufgegeben, da ich einen neuen Job gefunden habe. Somit hatte ich im Rahmen meines Unternehmens 0 Einnahmen und auch 0 Ausgaben. Ich habe meinen Gewerbebetrieb bei der Bezirksverwaltungbehörde abgemeldet und habe auch eine Betriebsaufgabe beim Finanzamt gestellt.

Nun wollte ich eine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2014 machen (ich war auch unselbständig beschäftigt), aber leider kann ich bei Finanzonline nur eine Einkommensteuererklärung bzw. UVA usw. machen.

 

Muss ich jetzt trotzdem eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 machen, auch wenn meine Einnahmen und Ausgaben 0 betrugen? Kann ich denn überhaupt eine Arbeitnehmerveranlagung im Jahr 2014 machen? Wie muss ich nun vorgehen?

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Julia

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.01.2015 12:26
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung/Einkommensteuererklärung

Am besten Sie klären das mit dem zuständigen Finanzamt ab. Dieses muss Sie wieder auf Arbeitnehmerveranlagung umstellen.

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