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Verfasst von: Heinrich Pausch am 15.01.2015 10:53
 


THEMA:  Vermietung und Verpachtung - Selbstverwaltung

Ich bin Hausbesitzer und verwalte und reinige das Mietobjekt selbst.

 

Ich verrechne meinen Mietern im Jahr etwa EUR 20.000,00 (inkl. meiner Selbstverwaltung) an Betriebskosten, die mir auch bezahlt werden.

 

Meine Betriebskostenausgaben betragen im Jahr etwa EUR 18.000,00!

 

Mein Steuerberater scheidet sowohl bei den Einnahmen den Betrag von EUR 20.000,00 als auch die bezahlten Ausgaben von EUR 18.000,00!

 

Jedoch setzt er eine fiktive Einnahme von EUR 12.000,00 für Verwaltung und Reinigung in der Überschussermittlung an.

 

Mein Steuerberater hat mir erklärt, dass man dies so ansetzen müsste, ohne es mir auch wirklich genau erklären zu können.

 

Meiner Meinung nach würde ich sowohl die Betriebskosteneinnahmen von EUR 20.000,00 als auch die Betriebskostenausgaben von EUR 18.000,00 in der Überschussermittlung aufnehmen. Somit wäre die „sogenannte Mehreinnahme“ von EUR 2.000,00 in der Überschussermittlung enthalten.

 

Ich verstehe nur nicht warum ich aufgrund meiner Selbstverwaltung eine fiktive Mehreinnahme von EUR 12.000,00 versteuern soll, die ich ja nie erhalte?

Verfasst von: Johanna am 16.01.2015 18:53
 


THEMA:  Vermietung und Verpachtung - Selbstverwaltung

Gesetzt den Fall, Sie investieren wöchentlich 10 Stunden in Verwaltung, fürs Kehren, Mähen, Schneeschaufeln, ... sind das bei einem Bruttolohn von € 20,-/h satte € 10.000,-. Die von Ihnen veranschlagten 2000,- sind also viel zu niedrig angesetzt.

Lg Johanna

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