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Verfasst von: Marek am 16.01.2015 15:01
 


THEMA:  betriebsausgaben

Hallo,

Ich bin selbständig (Kommanditgesellschaft) und habe 5 Arbeitnehmer angemeldet. Die Nettolöne der Arbeitnehmer sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Was ist mit der Lohnsteuer von dem Gehalt, ist auch als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die gleiche Frage zur Dienstgeber-Angaben (GB, DZ, Kommunalsteuer, U-Bahn Steuer). Wenn möglich ist ich brauche die Rechtsgrundlage.

MfG

Marek

Verfasst von: GAST am 17.01.2015 15:00
 


THEMA:  betriebsausgaben

Hallo Herr Marek,

diese Ausgaben sind gem. § 4/4 EStG sämtliche als Betriebsausgaben abzugsfähig, da sie durch Ihren Betrieb veranlasst sind.

LG

GAST

 

Verfasst von: Marek am 17.01.2015 18:29
 


THEMA:  betriebsausgaben

Danke dir lieber Gast.

LG Marek

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