Hallo,
Ich bin selbständig (Kommanditgesellschaft) und habe 5 Arbeitnehmer angemeldet. Die Nettolöne der Arbeitnehmer sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Was ist mit der Lohnsteuer von dem Gehalt, ist auch als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die gleiche Frage zur Dienstgeber-Angaben (GB, DZ, Kommunalsteuer, U-Bahn Steuer). Wenn möglich ist ich brauche die Rechtsgrundlage.
MfG
Marek |