Nein, die 5 x 2 Tagesdiäten standen Ihnen zu Beginn Ihrer Tätigkeit in Graz zu, nicht jedoch pro Jahr. Das gilt selbstverständlich für jeden Ort neu. Und wo Sie selten (unregelmäßig) hinkommen, sogar 15 x, und diesmal sogar für jedes Kalenderjahr aufs Neue.
Die Besteuerung des km-Geldes ist einerseits im Kollektiv-Vertrag sehr unterschiedlich geregelt, andererseits steht Ihnen für zu geringes km-Geld das Geltendmachen im Rahmen der Werbungskosten zu. Vielleicht wird ein höheres km-Geld und das Hotel nur teilversteuert, was im Einzelfall nur im persönlichen Gespräch bei einem Stb geklärt werden kann. Er überprüft Ihre Reisekosten-Abrechnung und vergleicht Sie mit den Angaben am Lohnzettel.
LG Johanna |