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Verfasst von: Peter444 am 23.01.2015 21:43
 


THEMA:  Mehrere selbständige Beschäftigungen

Hallo,

 

Ich arbeite neben meinem Studium auf Stundenbasis als IT-Support Mitarbeiter (Österreich). Hier berechne ich einfach Stunden*Stundenlohn und schreibe eine Rechnung über diesen Betrag an die Firma. Hier überschreite ich ca. 3x im Jahr die Geringfügigkeitsgrenze. Ich habe selbst kein (Klein-)Unternehmen angemeldet.

Außerdem arbeite ich noch bei einer deutschen Firma als Entwickler. Und zwar in 8 Monaten geringfügig in 2 Monaten über der Geringfügigkeitsgrenze. Auch hier schreibe ich selbst Rechnungen.

In Summe ist es natürlich in jedem Monat über der Geringfügigkeitsgrenze.

Bei den 2 genannten Anstellungen verrechne ich außerdem Einkäufe, die ich für die jeweilige Firma getätigt habe, auf der gleichen Rechnung.

 

Und in den Sommerferien noch 2 Monate Vollzeit bei einer Österreichischen Firma (+nebenbei als IT-Support).

Ich werde es schaffen unter den 10.000€ zu bleiben, die ich wegen Kinderbeihilfe dazuverdienen darf.

 

Wo muss ich mich melden, um Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen? Lohnsteuerfrei bin ich unter 10.000€ eh.

 

Danke für eure Hilfe!

LG, Peter

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 23.01.2015 22:40
 


THEMA:  Mehrere selbständige Beschäftigungen

Sie müssen sich bei der Sozialversichgerungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft als "Neuer Selbständiger"melden.

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