Verfasst von:
Norbert S. am
28.01.2015 10:21
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THEMA: Studierende Kinder |
Hallo, meine beiden Töchter studieren mittlerweile. Die jüngere in Innsbruck. Mir ist bekannt das ich monatlich 110,- als Werbungskosten in meiner Steuererklärung angeben kann. Frage1: Muss ich da die Pauschale gegenverrechnen oder zusätzlich anführen. Bsp. Sept.-Dez = 4x 110,- +136 = 576€ im Steuerausgleich oder 440€ ? Frage2: Kann ich als Vater (meine Tochter hat ja noch kein Einkommen) weitere Unterstützungen (Fachliteratur, Wohnungskosten, ...) geltend machen. Fachliteratur habe ich wo gelesen ist möglich aber mir ist nicht klar ob ich das angeben kann oder nur sie selber? Frage3: Kann meine Tochter ohne Einkommen ggf. eine Steuererklärung machen und da was geltend machen
Meine zweite Tochter studiert in Salzburg KoWi und belegt zusätzlich eine Sportjornalisum-Kurs. Dieser Kurs geht über 2-Jahre und kostet pro Semester 1000,- Frage4: Kann ich als Vater diese Ausbildungskosten geltend machen? Frage5: Falls ich das nicht kann, kann meine Tochter (sie arbeitet stundenweise am Wochenende) da was geltend machen?
mfg Norbert
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Verfasst von:
Norbert S. am
29.01.2015 19:11
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Verfasst von:
Johanna am
29.01.2015 21:38
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THEMA: Studierende Kinder |
Zuerst stellt sich die Frage: Wo wohnen Sie? Wohnen die Kinder zur schulischen Ausbildung mehr als 80 km entfernt, so können Sie tatsächlich 110,-- monatlich und pro steuerliches Kind geltend machen, und zwar als "außergewöhnliche Belastung".
Ob die Tochter über eine Steuererklärung eine Negativsteuer bekommen würde, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Werbungskosten sind Kosten für die eigene Ausbildung (Fachliteratur, PC, Kurskosten, ...), die können nur vom Dienstnehmer selbst, also von Ihrer Tochter selbst geltend gemacht werden - vorausgesetzt sie arbeitet. Diese Werbungskosten (soweit sie die von Ihnen erwähnte Pauschale überschreiten) senken die zu bezahlende Lohnsteuer.
LG Johanna |
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Verfasst von:
Norbert S am
02.02.2015 10:38
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THEMA: Studierende Kinder |
Danke für die Antwort, meine Tochter die in Salzburg studiert verdient im Jahr weniger als 2000,- mit ihrem Nebenjob. Ich werde sie den Kurs jetzt selber zahlen lassen (pro Semester 1000,-) und dann beim nächsten Steuerausgleich versuchen diese 1000,- + ca. 100,- Fachliteratur als Werbungskosten anzuführen. Für die Steuererklärung 2014 werden wir versuchen das zum Studium angeschaffte Notebook (550,-) als Werbungskosten einzutragen. Da meine Tochter fast nichts verdient gehe ich jetzt mal davon aus das diese Werbungskosten nichts bis fast nichts bringen werden aber schaden kann die korrekte Angabe der Kosten ja nicht. |
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Verfasst von:
Johanna am
02.02.2015 12:17
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THEMA: Studierende Kinder |
Theoretisch stimmts. Doch bei einem Einkommen unter 12.000,- zahlt sie ja keine Lohnsteuer, auf die sich die Werbungskosten auswirken würden. Bei höherem Einkommen sind aber Familienbeihilfe und Stipendium in Gefahr. Mit Rückzahlungsraten für einen Studienkredit lassen sich die Ausbildungskosten ins Berufsleben retten. Ob sich das lohnt?
Das Notebook ist nicht in einem, sondern auf 3 Jahre (voraussichtliche Nutzungsdauer) abzuschreiben, jedoch ist der Privatanteil (üblicherweise 40 %) abzuziehen.
LG Johanna |
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