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Verfasst von: Matthias am 03.02.2015 22:36
 


THEMA:  Lohnsteuerausgleich Wohnraumschaffung Kennzahl 456

Hallo,

Ich habe eine bereits bestehende Wohnung gekauft. Dafür musste ich einen Kredit aufnehmen. Da die Wohnung für mich ja nicht neu gebaut wurde sonder ich sie von meinem Vorbesitzer übernommen habe würde mich interessieren ob nun meine Dahrlenszinsen bei der Kennzahl 456 auch angeben kann?

SG

Verfasst von: Johanna am 05.02.2015 10:19
 


THEMA:  Lohnsteuerausgleich Wohnraumschaffung Kennzahl 456

Richtig erkannt, es ist keine Wohnraumschaffung. Die Kreditraten wären Sonderausgaben, wenn Sie den Wohnbaukredit vom Vorbesitzer übernommen hätten.

Die Kreditkosten (Zinsen) sind absetzbar, wenn man die Wohnung weitervermietet.

LG Johanna

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