Sehr geehrtes Team,
meine Gattin hat 2014 Bildungskarenz bezogen und zusätliche geringfügige Beschäftigung (unter EUR 6000) - zählt die Bildungskarenz als Einkommen oder kann ich den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen. Die restlichen Kriterien wären erfüllt.
Vielen Dank!
MfG
KM
Hallo,
genau die gleiche Frage würde mich auch interessieren. Gilt Bildungskarenz als Einkommen im Sinne der Berechnung des Alleinverdienerabsetzbetrags?
Danke,
LG,
Riesi