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Verfasst von: Gerhard am 10.02.2015 08:56
 


THEMA:  Steuerlich begünstigte Wertpapiere für KMU

Habe 2010 Wertpapiere gekauft.

Habe in den letzten 4 Jahren die Zinsen als Zinsertrag auf das Firmenkonto verbucht. War das korrekt? Oder wäre das schon durch Kest abgedeckt?

Was passiert jetzt nach der Auflösung des Depotkonto? Betrag wurde von der Bank auf mein Firmenkonto gebucht.

Wie ist jetzt die weitere Vorgehensweise? Was muss ich wie verbuchen? Firmeneinnahme?? .....Einkommensteuererklärung??

 

Verfasst von: Gast am 18.02.2015 17:42
 


THEMA:  Steuerlich begünstigte Wertpapiere für KMU

Hallo Gerhard,

es geht vermutlich um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG). Zinsen aus der Überlassung von Kapital wären (auch bei Betriebsvermögen) endbesteuert, d.h. sind nicht als Einnahmen anzugeben.

Gewinne aus der Veräußerung sind nicht endebesteuert und sind als Einnahmen anzugeben, werden allerdings (außer im Fall der Option zur Regelbesteuerung) mit dem besonderen Steuersatz iHv. 25% besteuert.

LG

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