Eine Liegenschaft, welches als Altvermögen einzustufen war, wurde verkauft (an Dritte). Die ImmoEst ist nach der Methode der pauschalen AK-Ermittlung errechnet und abgeführt worden. Die Liegenschaft wurde zT vermietet, es sind noch 7/10 offen, welche nicht verwertet werden konnten.
Gibt es eine Möglichkeit, hier nachträgliche Werbungskosten geltend zu machen? - Bei der Neuvermögens-ImmoEst-Ermittlung werden die offenen Zehntel bei der Berechnung berücksichtigt.
Im Verkaufspreis für die Liegenschaft ist auch der Umstand der getätigten Sanierungskosten enthalten, eine Gegenrechnung mit den nicht abgesetzten Zehntel ist bei der pauschalen Methode nicht vorgesehen. Heißt dass, das man um diese offenen Zehntel dann einfach umfällt?
Herzlichen Dank für Hinweise! |