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Verfasst von: Martin am 21.02.2015 10:33
 


THEMA:  Verlust "offener Instandsetzungs-Zehntel" bei Grundstücksverkauf (Altvermögen)

Eine Liegenschaft, welches als Altvermögen einzustufen war, wurde verkauft (an Dritte). Die ImmoEst ist nach der Methode der pauschalen AK-Ermittlung errechnet und abgeführt worden. Die Liegenschaft wurde zT vermietet, es sind noch 7/10 offen, welche nicht verwertet werden konnten.

Gibt es eine Möglichkeit, hier nachträgliche Werbungskosten geltend zu machen? - Bei der Neuvermögens-ImmoEst-Ermittlung werden die offenen Zehntel bei der Berechnung berücksichtigt. 

Im Verkaufspreis für die Liegenschaft ist auch der Umstand der getätigten Sanierungskosten enthalten, eine Gegenrechnung mit den nicht abgesetzten Zehntel ist bei der pauschalen Methode nicht vorgesehen. Heißt dass, das man um diese offenen Zehntel dann einfach umfällt?

Herzlichen Dank für Hinweise!

Verfasst von: Martin am 21.02.2015 11:10
 


THEMA:  Verlust "offener Instandsetzungs-Zehntel" bei Grundstücksverkauf (Altvermögen)

Anmerkung: der Verkauf fand 2014 statt!

Verfasst von: Gast am 21.02.2015 13:31
 


THEMA:  Verlust "offener Instandsetzungs-Zehntel" bei Grundstücksverkauf (Altvermögen)

Hallo Martin,

ich nehme an, dass vorher eine Parallelrechnung durch den RA oder Notar angestellt wurde um festzustellen, welche Methode die günstigere ist. Bei

Vorliegen von Altvermögen besteht gem. § 30/5 EStG dennoch die Möglichkeit von der pauschalen Besteuerung abzusehen und eine Besteuerung gleich

dem Neuvermögen vorzunehmen. Dies wird man dann machen, wenn diese (z.B. durch offene Instandsetzungszehntel oder Herstellungsfünfzehntel)

günstiger ist. Falls die Pauschalbesteuerung (ist ohnehin bereits eine Art Begünstigung) günstiger war und diese dadurch gewählt wurde, besteht

keine Möglichkeit die Zehntel weiter als Werbungskosten abzusetzen.

LG

Verfasst von: ralf p. am 23.02.2015 13:19
 


THEMA:  Verlust "offener Instandsetzungs-Zehntel" bei Grundstücksverkauf (Altvermögen)

Man fragt sich hier schon, wenn die Liegenschaft zuvor vermietet wurde ob die 10tel nicht nachtraeglich berücksichtigt werden können.

Hier sollten Sie sich an einen Immo-Steuerexperten wenden. vl. hilft ihnen Herr Mag. Knöll aus Wien weiter. Hat mir auch geholfen.

Alles Gute und schöne Grüße aus dem Salzkammergut!

 

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