Wenn ich meine (unselbstständige) Arbeit teilweise zu Hause mache (machen muss) besteht da die Möglichkeit bestimmte Dinge wie zb anteilige Stromkosten, Werkzeug, etc beim Jahresausgleich anzugeben?
Es handelt sich eine manuelle Produktionstätigkeit, das Material dazu nehme ich von der Firma über das Wochenende nach Hause.
Eigener Raum ist dafür nicht notwendig, es reicht ein Arbeitstisch mit spezieller Beleuchtung.
Am Lohnzettel ist das ganze als "Heimarbeit" ausgewiesen und macht ca 10% des Bruttolohnes aus.
Vielen Dank
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