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Verfasst von: Erich am 25.02.2015 19:58
 


THEMA:  Wohnungsvermietung Fruchtgenuss
Ich bin verheiratet und habe gemeinsam mit meiner Frau eine kl. Studentenwohnung gekauft, die wir vermieten. Laut Grundbuch gehört die Wohnung uns zu gleichen Teilen 50/50. Meine Frau ist derzeit in Karenz und wird noch ca. 3 Jahre unsere Kinder versorgen und dann ev. Teilzeit arbeiten gehen.
Ich möchte die Miete meiner Frau als Fruchtgenuss überschreiben, da sie momentan keine Einkommen hat. Der Mietvertrag läuft auf meine Frau.
Warum muss ich mich hier auf mind. 10 Jahre festlegen?
Darf sie auch die volle Afa abschreiben?
Ich müßte in diesem Fall "nur" eine Arbeitnehmerveranlagung machen und meine Frau einen Einkommensteuererklärung.
Falls wir das nicht so lösen können, müssen wir eine Vermietungsgemeinschaft anmelden.
Freue mich auf eine Antwort.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 25.02.2015 23:07
 


THEMA:  Wohnungsvermietung Fruchtgenuss

Die 10 Jahre sind von der Finanz so festgelegt.Vermutlich um Missbrauch zu verhindern.

Ob man die Afa absetzen kann hängt von der Art des Fruchtgenusses ab.

Wir erstellen gerne die Steuererklärung für Ihre Gattin:

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