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Verfasst von: Buemberger Mario am 03.03.2015 08:58
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung/Alimente

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bezahle seit 2010 Alimente für meinen Sohn in Höhe von 230€. Ich hatte leider nicht gewußt, daß man die auch mit in die Erklärung geben kann und habe diese für das Jahr 2014 nachträglich beim Finanzamt eingereicht. Ich wollt das auch rückwirkend für 2010-2013 machen und bekam vom Finanzamt die Mitteilung, daß ich das für 2010 und 2012 nicht mehr machen kann,da mir hierfür schon die gesamte Lohnsteuer ausbezahlt wurde. Jetzt frage ich mich weswegen? Meine Erklärungen waren in jedem Jahr gleich, außer der Alimente die ich nicht angegeben habe. Ich habe ja so gesehen auch für 2011 und 2013 die Lohnsteuer ausbezahlt bekommen, ohne Alimente angegeben zu haben. Warum sollte das dann für 2010 und 2012 nicht möglich sein, wenn die Aliment ja in keinem der Jahre mit berücksichtigt wurden?

Ich hoffe Sie können mir diese Frage beantworten, denn diese Begründung des Finanzamtes ergibt für mich einfach keinen Sinn.

mfg Buemberger Mario

Verfasst von: Johanna am 03.03.2015 10:35
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung/Alimente

Wenn Ihr Jahreseinkommen nur knapp über € 12.000,- liegt bzw. lag, kann es durchaus sein, dass Sie schon bei der abgegebenen ANV die gesamte Lohnsteuer zurückbekommen haben. Zusätzliche Absetzposten können dann nicht mehr berücksichtigt werden, weil man ja schon die gesamte Lohnsteuer erhalten hat. 

LG Johanna 

 

Verfasst von: Buemberger Mario am 04.03.2015 11:30
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung/Alimente

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe bezüglich der Jahre 2010 und 2011 nochmals nachgesehen und war in beiden Jahren unter den € 12000 Jahreseinkommen.

Wäre dies jetzt zu meinem Vorteil oder eher nicht?

mfg Buemberger Mario

Verfasst von: Buemberger Mario am 04.03.2015 11:31
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung/Alimente

Verzeihung ich meinte 2010 und 2012, nicht 2011

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