Wie funktioniert es eigentlich, wenn ich ein Einkommen aus dem EU-Ausland (Frankreich) beziehe (weil Angestellt in einer staatlichen Vertretung im Ausland) und nebenbei aber hier in Ö als Neue Selbstständige etwas dazu verdiene?
Gelten für mich dann immer noch diese Grenzen für SV mit 4872,- und wie läuft dann die Steuererklärung ab?
Danke!
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
03.03.2015 15:53