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Verfasst von: Ingrid Forstinger am 07.03.2015 19:59
 


THEMA:  Steuerausgleich / Sonderausgaben

Guten Tag,

beim Steuerausgleich 2014 hab ich die Sonderausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung geltend gemacht und zurückerhalten.

Allerdings in den 2 Jahren davor wusste ich nicht das ich sie geltend machen kann.

Meine Frage dazu, kann ich diese Sonderausgaben für 2012 und 2013 noch nachträglich geltend machen?

Vielen Dank für die Antwort.

Herzliche Grüße

Ingrid

Verfasst von: Gast am 08.03.2015 10:00
 


THEMA:  Steuerausgleich / Sonderausgaben

Hallo Frau Forstinger,

falls die Bescheide bereits rechtskräftig sind, d.h. die Rechtsmittelfrist (1 Monat ab Zustellung bzw. Verkündung, bei mündlichen Bescheiden), können Sie nichts mehr machen. 

Falls 1 Jahr (seit dem Ergehen des Bescheides) noch nicht vergangen ist, können Sie einen Antrag gem § 299 BAO versuchen, mit Hinweis, dass der Spruch der Bescheide Ihres Erachtens nicht korrekt ist (ist an bestimmte Formvorschriften geknüpft).

LG

 

Verfasst von: Johanna am 08.03.2015 10:34
 


THEMA:  Steuerausgleich / Sonderausgaben

Bei Einkommensteuerklärungen kann man tatsächlich nichts machen.

Unselbstständige haben bei der Arbeitnehmerveranlagung 5 Jahre Zeit, auch für Korrekturen. Das gilt aber nur, wenn man neue Infos erhalten hat (z. B.: Brillen, Hörapparate, aber auch Arztrechnungen von Behandlungen im Ausland können in Ö abgesetzt werden). Also eine 2. Rechnung vom selben Arzt (zufällig beim Aussortieren für die Altkleidersammlung im Mantel gefunden) kann man nicht später geltend machen, man hat ja nachweislich gewußt, dass man Arztrechnungen absetzen kann. Aber mit dem Argument, dass Sie in den Vorjahren keine Sonderausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung geltend gemacht haben, sollten Sie den Antrag stellen.

LG Johanna

Verfasst von: Gerhard Schwaiger am 08.03.2015 11:50
 


THEMA:  Steuerausgleich / Sonderausgaben

Hallo,

Bin mir nicht sicher, darf man die Zahlungen fuer einen Tilgungstraeger (entfaelliger Kredit) in die Arbeitnehmerveranlagung geben oder nur die Zinsen die man unter dem Jahr dafuer bezahlt. Bitte um Info. VD  & LG 

Verfasst von: Gerhard Stock am 09.03.2015 12:20
 


THEMA:  Steuerausgleich / Sonderausgaben

Guten Tag

Unter welchen Vorrausetzungen ist Pflegeregress absetzbar?

Hausüberschreibung war 2001, Pflegeheimantritt 2008, Pflegestufe 5

Unter welchen Vorraussetzungen muss die "Haushaltsersparnis" nicht abgezogen werden?

MfG Gerhard St.

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