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Verfasst von: Nina Österreicher am 08.03.2015 18:20
 


THEMA:  Einnahmen aus Honorarnoten - Steuern?

Ich bin Studentin und arbeite nebenbei als selbstständige Fotografin und stelle Honorarnoten aus, komme aber nie mehr auf 380 Euro im Monat, im ganzen Jahr um die 4000 Euro, ich bin also unter der Geringfügigkeit. Was muss ich beachten?

1) Muss ich ein Gewerbe anmelden?

2) Muss ich Einkommensteuer zahlen?

3) Muss ich SVA zahlen?

Verfasst von: Johanna am 08.03.2015 19:34
 


THEMA:  Einnahmen aus Honorarnoten - Steuern?

1) Sobald eine wiederholte Tätigkeit mit Gewinnabsicht vorliegt, ist ein Gewerbe anzumelden. Auch wenn sich anfangs durch die Anschaffungen Verluste ergeben.

2) Bis 11.000,- GEWINN fällt keine Einkommensteuer an. Ein Stb. berät Sie, welche Ausgaben noch zu berücksichtigen sind (Fahrtkosten, ...)

3) Auch für die SV ist nicht der Umsatz, sondern der Gewinn entscheidend, die Grenze steigt jedes Jahr und entspricht der Geringfügigkeitsgrenze. Bei der Selbstständigkeit ist nur die Jahressumme wichtig, nicht der einzelne Monat.

LG Johanna

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