1) Sobald eine wiederholte Tätigkeit mit Gewinnabsicht vorliegt, ist ein Gewerbe anzumelden. Auch wenn sich anfangs durch die Anschaffungen Verluste ergeben.
2) Bis 11.000,- GEWINN fällt keine Einkommensteuer an. Ein Stb. berät Sie, welche Ausgaben noch zu berücksichtigen sind (Fahrtkosten, ...)
3) Auch für die SV ist nicht der Umsatz, sondern der Gewinn entscheidend, die Grenze steigt jedes Jahr und entspricht der Geringfügigkeitsgrenze. Bei der Selbstständigkeit ist nur die Jahressumme wichtig, nicht der einzelne Monat.
LG Johanna |