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Verfasst von: Harald am 09.03.2015 10:18
 


THEMA:  Elektrogeräte bei Vermietung

Dürfen Elektrogeräte bei Mietwohnungen (Waschmaschine, Herd, Spüler) sofort in voller Höhe abgesetzt werden. Wenn nicht, welche Nutzungsdauer wird angesetzt (5 Jahre???). Auf 10 Jahre zu verteilen wäre etwas kühn Danke für fachkundige Antworten!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.03.2015 15:20
 


THEMA:  Elektrogeräte bei Vermietung

Sie könnten z.B. in der deutschen Afa Tabelle nachsehen.

Ganz gleich welche Nutzungsdauer Sie ansetzen,Sie müssen sie glaubhaft machen.

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