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Verfasst von: Tom am 16.03.2015 12:31
 


THEMA:  Selbstständig und Geringfügig beschäftigt

Hallo,

ich habe folgendes Problem, ich bin Student und habe ein Kleinstunternehmen (Gewinn circa 1500 Euro pro Jahr), des Weiteren bin ich seit einem halben Jahr geringfügig beschäftigt (circa 300 Euro pro Monat).  Muss ich nun Sozialversicherungsbeitrag bezahlen? Ich habe nämlich Angst, dass mir von meiner geringfügigen Beschäftigung mit Sozialversicherung wenig übrig bleibt (oder dass ich etwas vom letzen halben Jahr nachbezahlen muss) und ich deshalb eine von den zwei Verdienstmöglichkeiten aufgeben muss.  Ich kenne mich leider überhaupt nicht mit solchen Dingen aus und wäre wirklich dankbar für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

 

Tom

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.03.2015 13:14
 


THEMA:  Selbstständig und Geringfügig beschäftigt

 Sie sind mit Ihren Einkünften aus selbständiger Arbeit bis zu einem Jahresgewinn von € 4.871,-- von der Sozialversichrung befreit.

für Ihr geringfügiges Gehalt müssen Sie in diesem Fall auch keine Sozialverischerung nachzahlen.

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