Sehr geerte Damen und Herren,.
Ich bin ein freier Dienstnehmer. Im Jahr 2014 war ich zuerst bei einem DG freier DN, dann habe ich Arbeitslosengeld vom AMS bezogen, danach war ich freier DN bei neuem DG. Beim ausfüllen von E1a und E1 (ESt Erklärung) haben ein Paar Fragen aufgetaucht.
1. In E1a soll ich als meine Einnahmen nur die Entgelte lt. den Mitteilungen gemäß § 109a EStG verstehen oder soll ich gleich die Bezüge vom AMS hinzurechnen? Da ich später die Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 in Anspruch nehme bedingt das Hinzurechnen von AMS Bezügen gleich höhere Zahlen in der Spalte Ausgaben Basispauschalierung (12% vom Einkommen). Das hat auch Folgen bei der Berechnung des mir zustehenden Gewinnfreibetrages (13% vom Gewinn, d.h. 13% vom Einnahmen minus Ausgaben Sozial Versicherung minus Ausgaben Basispauschalierung).
2. In Feld mit welcher Kennzahl in E1 oder/und E1a gehören die Bezüge aus dem AMS?
Danke für die Beantwortung! |