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Verfasst von: Pawel am 25.03.2015 22:49
 


THEMA:  Freier DN mit AMS Bezug

Sehr geerte Damen und Herren,.

Ich bin ein freier Dienstnehmer. Im Jahr 2014 war ich zuerst bei einem DG freier DN, dann habe ich Arbeitslosengeld vom AMS bezogen, danach war ich freier DN bei neuem DG.
Beim ausfüllen von E1a und E1 (ESt Erklärung) haben ein Paar Fragen aufgetaucht.


1.
In E1a soll ich als meine Einnahmen nur die Entgelte lt. den Mitteilungen gemäß § 109a EStG verstehen oder soll ich gleich die Bezüge vom AMS hinzurechnen? Da ich später die Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 in Anspruch nehme bedingt das Hinzurechnen von AMS Bezügen gleich höhere Zahlen in der Spalte Ausgaben Basispauschalierung (12% vom Einkommen). Das hat auch Folgen bei der Berechnung des mir zustehenden Gewinnfreibetrages (13% vom Gewinn, d.h. 13% vom Einnahmen minus Ausgaben Sozial Versicherung minus Ausgaben Basispauschalierung).

2. In Feld mit welcher Kennzahl in E1 oder/und E1a gehören die Bezüge aus dem AMS?

 Danke für die Beantwortung!

Verfasst von: Pawel am 25.03.2015 22:58
 


THEMA:  Freier DN mit AMS Bezug

Ist mir eingefallen: Vielleicht gehören die AMS Geld Bezüge in das Feld mit der Kennzahl 9090 als Erträge aus Sozialeinrichtungen?
Kann das stimmen oder ist mit dieser Phrase "Erträge aus Sozialeinrichtungen" etwas anderes gemeint (Falls ja, dann was?)?

Danke für jegliche Hilfe!

Verfasst von: Pawel am 26.03.2015 23:22
 


THEMA:  Freier DN mit AMS Bezug

War heute beim Finanzamt um nachzufragen. Die Antwort der Beraterin: Die AMS Bezüge gehören weder in E1a noch in E1. In Punkt 12 vom Formular E1  gilt AMS auch nicht als Gehalts/Pensionsauszahlende Stelle. Lt. der Beraterin der Finanzamt berücksichtigt die AMS Bezüge von sich selbst anhand der vorhandenen Informationen aus den Meldungn M1 die AMS dem FA übermittelt.

 

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