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Verfasst von: Gast am 26.03.2015 14:56
 


THEMA:  Honorarnoten / Einkommenssteuererklärung

Guten Tag,

ich hätte eine kurze Frage - ich arbeite hauptberuflich als Vollzeitangestellter, möchte dieses Jahr nebenberuflich mehrere kleine Grafikdesign-Aufträge (maximal 125€ pro Auftrag) entgegennehmen und habe mir dieses Jahr hierfür Ausrüstung um etwa 2000€ angeschafft. Die Einnahmen durch die Aufträge werden sich voraussichtlich auf etwa 2500€ belaufen, also leicht positiver Umsatz.

1.) Muss ich hierfür eine Steuererklärung einreichen (die Einkünfte belaufen sich unter 730€) ?
2.) Ich nehme an dass ich diesbezüglich einkommenssteuerbefreit bin - wie vermerke ich das am besten auf den jeweiligen Honorarnoten?

Besten Dank !

Verfasst von: Gast am 26.03.2015 15:12
 


THEMA:  Honorarnoten / Einkommenssteuererklärung

Verzeihung, ich meinte bei Punkt 2 die Umsatzsteuerbefreiung.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 27.03.2015 16:24
 


THEMA:  Honorarnoten / Einkommenssteuererklärung

Theoretisch müssen Sie jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt melden.

Eigentlich müssten Sie sogar einen Gewerbschein lösen.

 

1.)Der Gewinn muss kleiner als 730,-- sein, dann können Sie wie bisher Arbeitnehmerveranlagungen machen. Bitte beaschten Sie, dass Sie Wirtschaftgüter über 400,-- nicht auf einmal im selben Jahr absetzten können.

2.)Sie können schreiben: " Als Kleinunternehmer ustbefreit"

 

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Gast am 30.03.2015 00:41
 


THEMA:  Honorarnoten / Einkommenssteuererklärung

Hallo,

herzlichen Dank für die Antwort.

Was meinen Sie mit "theoretisch"?

Kurz gesagt - reicht es nicht wenn ich die Rechnungen für meine Ausgaben und Honorarnoten für meine Einnahmen abhefte und diese ggf. beim Finanzamt vorweisen kann sollte ein Auftraggeber einmal eine Finanzprüfung haben?

Liebe Grüße

Verfasst von: Johanna am 02.04.2015 15:59
 


THEMA:  Honorarnoten / Einkommenssteuererklärung

Sie schreiben, dass die Ausrüstung etwa 2000,- gekostet hat. Wenn es lauter GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) sind, so stimmt ihre Rechnung. Hat jedoch ein Gerät mehr als 400,- gekostet, muß es auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden, z. B. auf 3 Jahre. Dann ist ihr diesjähriger Gewinn höher, also über 730,- und Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. In diesem Fall sind Sie selbstständig mit unselbstständigen Nebeneinkünften - was nichts mit der Höhe Ihrer "Nebeneinkünfte" als Vollzeitangestellter zu tun hat.

LG Johanna

Verfasst von: Gast am 13.04.2015 14:16
 


THEMA:  Honorarnoten / Einkommenssteuererklärung

Hallo Johanna,
'
herzlichen Dank für die Antwort. An sich hat nichts über 400€ gekostet, es sind hauptsächliche Position um 100-200€.

Eine weitere Frage hätte ich noch: Ich fahre für meinen Nebenjob viel mit dem Auto rum (Fahrten zu Klienten / Equipmentransport) welches mit vom Auftraggeber auch bezahlt wird - jedoch nicht mit 42ct/km, sondern mit pauschal 8€ / 100km. Kann ich die gefahrenen Kilometer als Ausgaben geltend machen?

Beispielsweise ich bin im Laufe einer Woche 500km gefahren - wären lt. Kilometergeld 210€ als Ausgaben, jedoch nur 40€ Einnahmen-

Liebe Grüße,

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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