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Verfasst von: Matthias am 30.03.2015 11:44
 


THEMA:  Geringfügig angestellt + Honorarnote

Liebes Forum,

Ich bin derzeit Student mit Selbsterhalterstipendium (679 € / Monat). Nebenbei bin ich als Samstagskraft geringfügig angestellt (310€ / Monat). Nun würde ich gerne für Freunde noch zusätzlich auf Honorarnoten Websiten programmieren ( einmalig ca. 2.000 €) um mein Budget aufzubessern. Ich war heute schon bei der Stipendienstelle und habe nachgefragt wie hoch mein Zusatzeinkommen sein darf damit ich mein Stipendium nicht verliere ( 833 € / Monat).

Demnach dürfte ich ca. 513 € /Monat per Honorarnoten dazuverdienen. 

Meine Frage wäre jetzt, darf ich als Privatperson zusätzlich zu meiner Anstellung noch Honorarnoten schreiben aber dennoch unter der Geringfügigkeitsgrenze fallen?

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 30.03.2015 19:48
 


THEMA:  Geringfügig angestellt + Honorarnote

Über die HOnorarnoten dürfen Sie pro Jahr amximal 4.800,-- dazuverdienen, damit keine SV anfällt.

Steuerpflichtig werden Sie erst, wenn Ihr Einkommen € 11.000,-- übersteigt.

Verfasst von: Johanna am 02.04.2015 15:49
 


THEMA:  Geringfügig angestellt + Honorarnote

Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bezieht sich nur auf unselbstständige Einkünfte. Unabhängig davon gilt für selbstständige Einkünfte (Honorarnoten) die von Mag. Weiß genannte Jahres-Grenze von 4800,-- Gewinn.

Anders beim FA, dort werden beide Einkünfte zusammengezählt und die Steuer berechnet. 

LG Johanna

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