Hallo!
Wenn ich im Mai ein Unternehmen gründe, muss ich dann am 15.5 gleich eine USt-Voranmeldung machen?
Beste Grüße,
Klaus Pfeiffer
Nein, das müssen Sie nicht. Der 15. August wäre für Sie der nächste relevante Termin.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Wenn Sie monatlich Ihre Ust.-Voranmeldung machen, wäre die erste UVA am 15. Juli einzureichen.
www.steuerberatung-weiss.at
01 533 16 37
Vielen Dank für die rasche Information!