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Verfasst von: Sarah am 02.04.2015 09:52
 


THEMA:  Überstunden

Hallo!

 

Ich habe seit November 2014 eine Festanstellung und mir werden nun mit Ende April die Überstunden (ca 120) ausbezahlt. Dies passiert ab dann alle drei Monate. Jetzt kenne ich mich mit der Versteuerung nicht aus und befürchte ein wenig, dass mir diese Auszahlung und der Faktor 1:1,5 überhaupt nichts bringen werden. Wird das automatisch sofort versteuert und bleibt die höhere Lohnsteuer nur für diesen Monat?

Ich verdiene ca 1700 netto.

Inwiefern hilft mir die Arbeitnehmerveranlagung dann? Alle reden davon, dass ich mir die Steuer zurückholen kann, aber wie?

 

Liebe Grüße und vielen Dank,

 

Sarah

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 02.04.2015 14:04
 


THEMA:  Überstunden

Durch die Arbeitnehmerveranlagung werden die Progressionspitzen geglättet.

D.h. die Steuer wird gleichmäßig auf das Jahr verteilt und dadurch bekommen Sie für die Monate mit hoher Progression etwas Steeur zurück.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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