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Verfasst von: Birgit am 03.04.2015 14:31
 


THEMA:  Kilometergeld als Selbstständiger und als Freier Dienstnehmer

Hallo liebes Forum,

ich bin Selbstständig und auch als freier Dienstnemer beschäftigt. Beidemale darf ich ja Kilometergeld absetzen soweit ich weiß.

Als Selbstständiger mache ich eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung, da ist das km-Geld ja eine Ausgabe. 

Meine Frage betrifft jetzt das km-Geld als FD: gebe ich das nun in den Werbungskosten an?

Soll ich dann im Fahrtenbuch eine Notiz dazu schreiben, wofür welche km gelten?

Vielen Dank für eure Hilfe

LG Birgit

Verfasst von: Gast am 03.04.2015 17:40
 


THEMA:  Kilometergeld als Selbstständiger und als Freier Dienstnehmer

Sie sind als freie Dienstnehmerin genauso selbständig (aus steuerlicher Sicht). Das bedeutet, dass Sie für diese Tätigkeit auch Ausgaben geltend machen und nicht Werbungskosten. Mit freundlichen Grüssen Rüdiger Posch

Verfasst von: Birgit am 03.04.2015 19:31
 


THEMA:  Kilometergeld als Selbstständiger und als Freier Dienstnehmer

Danke für die Antwort!

aber, nur interessehalber: wegen der SVA versuche ich unter dieser ca. 4700Euro-Gewinn-Grenze zu bleiben. Diesen Gewinn berechne ich eben mit der Einnahmen/Ausgaben-Rechnung. Wenn ich jetzt Ausgaben als freier Dienstnehmer(lt. SVA gilt das als nicht selbstständig) dort hineinrechne, ist der Gewinn aber für die SVA niedriger, bekomm ich da eh keine Probleme?

Vielen Dank

LG Birgit

Verfasst von: Gast am 07.04.2015 09:09
 


THEMA:  Kilometergeld als Selbstständiger und als Freier Dienstnehmer

Hallo, Sie erfassen alle Einnahmen und alle Ausgaben vom freien DV und der anderen selbständigen Arbeit im E1a und in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Wenn die Einnahmen aus dem freien DV höher sind als die Ausgaben, sollte der Gesamtgewinn grösser sein, als ohne freiem DV. Die SVA bekommt vom Hauptverband die Einnahmen des freien DV übermittelt und zieht sie vom Gewinn ab. MfG Rüdiger Posch

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