Hallo!
ich (selbst EPU im Gewerbe Werbung) habe vor kurzem einem anderen EPU aus dem Film/Event-Bereich bei einer Veranstaltung geholfen. Es ging darum einen Teil meiner Wohnräume für ein Filmprojekt zur Verfügung zu stellen. Als Aufwandsentschädigung (Wiederherstellung der umgebauten Wohnung, Reinigung) habe ich 100 Euro erhalten. Das EPU möchte natürlich gerne eine Rechnung von mir. Da es aus meiner Sicht vielmehr um eine Entschädigung als um einen Verdienst geht würde ich gerne die Rechnung so stellen, dass ich die 100 Euro selbst nicht versteuern muss.
Ich habe im Internet vom Prinzip des "Aufwendungsersatzes" gelesen, der steuerfrei ist, vermutlich ähnlich wie wenn jemand eine Rechnung über den Ersatz der Abnutzung eines verliehenen PkW stellt.
Frage 1: kann ich eine Rechnung die als "Aufwendungsersatz" gestellt ist steuerfrei halten und aus meiner eigenen Buchhaltung heraus lassen?
Frage 2: braucht so eine Rechnung eine Rechnungsnummer? ich vermute nicht. warum auch, wenn es nicht in die BU geht...
Frage 3: muss die Steuerfreiheit auf der Aufwendungsersatz-Rechnung erwähnt sein?
|