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Verfasst von: Jasemin am 14.04.2015 23:06
 


THEMA:  Nachforderung Arbeitnehmerüberlassung

Hallo, ich habe heute meinen Einkommenssteuerbescheid erhalten. Es heißt, ich muss 170 Euro zurückzahlen. Ich kenne mich leider nicht so gut aus, aber ich glaube (ich habe auch ein bisschen im Internet recherchiert), ich muss zurückzahlen, weil ich in Überlassung war. Ich hatte im Jahr 2013 zwei lohnsteuerzahlende Stellen (hinterneinander, ich war zuerst in Überlassung und dann bin ich direkt zur Firma umgestiegen).

Ich möchte natürlich Berufung einlegen. Ich weiss aber nicht , was ich genau in der Berufung schreiben soll. Können Sie mir da bitte weiterhelfen?

Vielen Dank!

Verfasst von: Jasemin am 14.04.2015 23:11
 


THEMA:  Nachforderung Arbeitnehmerüberlassung

Ich habe natürlic das Jahr 2014 gemeint! Pardón

mfg Jasemin

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