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Verfasst von: Birgit am 21.04.2015 15:19
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung 2013 falsch gemacht

Hallo liebe Wissenden,

ich bin geringfügig angestellt, selbstständig und auch als Freier Dienstnehmer(FD) tätig. 

Vor kurzem habe ich gehört, dass ich als FD auch als selbstständig gelte fürs Finanzamt und deshalb eine Einnahmen/Ausgabenrechnung machen soll, und nicht nur für meine andere Selbstständigkeit. Für 2014 kann ich das ja auch noch richtig machen.

Für 2013 habe ich das aber nicht gemacht, das heißt ich habe nur meine "richtige" Selbstständigkeit in die EA-Rechnung einbezogen, den FD habe ich als Nichtstelbständige-Arbeit angesehen. --> Soll ich das dem FA melden? bzw. werden die nicht stutzig, wenn ich es heuer richtig mache und viel mehr Gewinn habe.

Vielen Dank für Eure Hilfe

LG Birgit

Verfasst von: Dietmar Hagspiel Steuerberater am Bodensee am 24.04.2015 14:00
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung 2013 falsch gemacht

Ich würde eine Selbstanzeige erstelle. Sollte das Finanzamt durch die Steuererklärung 2014 oder einer Betriebsprüfung (zb beim Unternehmen wo Sie als FD tätig sind), könnte es für Sie teuer werden - Steuerhinterziehung/betrug hat recht hohe Strafen. Eine Selbstanzeige ist strafbefreiend.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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