Hallo liebe Wissenden,
ich bin geringfügig angestellt, selbstständig und auch als Freier Dienstnehmer(FD) tätig.
Vor kurzem habe ich gehört, dass ich als FD auch als selbstständig gelte fürs Finanzamt und deshalb eine Einnahmen/Ausgabenrechnung machen soll, und nicht nur für meine andere Selbstständigkeit. Für 2014 kann ich das ja auch noch richtig machen.
Für 2013 habe ich das aber nicht gemacht, das heißt ich habe nur meine "richtige" Selbstständigkeit in die EA-Rechnung einbezogen, den FD habe ich als Nichtstelbständige-Arbeit angesehen. --> Soll ich das dem FA melden? bzw. werden die nicht stutzig, wenn ich es heuer richtig mache und viel mehr Gewinn habe.
Vielen Dank für Eure Hilfe
LG Birgit |