Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich derzeit in Bildungskarenz (1.2.15-31.1.16) und verdiene als neuer Selbstständiger auf Werkvertragsbasis dazu.
Nun stellt sich die Frage des Progressionsvorbehaltes und einer Steuernachzahlung. Eine diesbezügliche Anfrage bei der Hotline des Finanzamtes brachte leider keinerlei Auskunft diesbezüglich.
Ich habe im Jänner 2015 noch einen normalen Gehalt von brutto 4840.- erhalten (890.- Lohnsteuer). Seit 1.2.15 bin ich in Bildungskarenz und habe im Februar und März bisher jeweils 400.- auf Basis von zwei Werkverträgen dazu verdient.
Wie hoch wird vermutlich meine bisherige Nachzahlung ausfallen?
Wie errechnet sich diese? (Formel)
Gibt es noch eine Möglichkeit dieser Nachzahlung zu entgehen? (AfA, usw)
Vielen Dank! |