Guten Tag,
ich möchte gerne ein berufbegleitendes Studium absolvieren, das insgesamt 2 Jahre dauert und rund 10000 EUR kostet. Wenn ich den Betrag dieses Jahr bezahle, kann ich ihn dann bereits nächstes Jahr als "Werbungskosten" im Steuerausgleich ausweisen oder ist das erst nach erfolgreichem Abschluss des Studiums, also übernächstes Jahr möglich?
Ich bitte um kurze Rückmeldung und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Thomas Bernegger |