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Verfasst von: Flo am 27.04.2015 22:38
 


THEMA:  Honorarnote Abgabengrenze

Hallo,

ich bin Student, arbeite nebenher 12,5 Std die Woche und verdiene mir ab und zu etwas dazu und stelle eine Honorarnote aus.

Einkommen pro Monat: 485 € Brutto + ab und zu Honorarnote 

Inkl. meinem Gehalt und den Honorarnoten übersteige ich nicht die Grenze von 10000 € im Jahr um die Familienbeihilfe nicht zu verlieren.

Meine Frage ist nun, ab welchem Einkommen Sozialversicherung für die Honorarnoten abgegeben werden muss? Und wie hoch diese Abgaben wären?

Vielen Dank

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 28.04.2015 14:12
 


THEMA:  Honorarnote Abgabengrenze

Die Sozialversicherungsgrenze beträgt heuer € 4.800,-- ca. (Einnahmen abzügl. Betriebsausgaben.)

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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