Ich bin hauptberuflich nicht selbstständig angestellt und arbeite nebenbei noch auf selbstständiger Basis (Gewinn ca. 4000€ jährlich). Nun muss ich ja einen Einkommenssteuerausgleich machen, weil mein Einkommen über 12.000€ jährlich liegt. Wie sieht es mit der Arbeitnehmerveranlagung aus? Ist diese schon im Einkommenssteuerausgleich "enthalten" (z.B. Absetzung des Kirchenbeitrags etc.) oder muss diese noch extra gemacht werden?
Danke im Voraus!
LG, Sabrina
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
29.04.2015 16:43