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Verfasst von: Bernie am 07.05.2015 18:20
 


THEMA:  Kapitaleinkünfte und Sozialversicherung

Hallo!

Ich handle ein wenig mit Aktien.

Bisher wurde die KEST direkt von meinem Broker ans Finanzamt abgeführt.

Jetzt habe ich meinen Broker gewechselt und der tut das nicht mehr.

Da ich selbstständig bin, muss ich sowieso am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Was mich nun interessiert ist, wird der Ertrag aus meinen Aktientransaktionen zu meinem Verdienst, also auch als Bemessungsgrundlage meienr SV dazugerechnet?

 

Vielen Dank!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 08.05.2015 13:04
 


THEMA:  Kapitaleinkünfte und Sozialversicherung

Nein, bisher sind derartige Kapitaleinkünfte SV-frei

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