Liebe ForumsteilnehmerInnen,
ich habe ein Angebot einer Steuerberatungskanzlei zur steuerlichen Vertretung erhalten und in der Vollmacht folgenden, für mich etwas verwirrenden, Absatz gefunden:
Zitat: "Überdies stimme(n) ich (wir) hiermit ausdrücklich der Offenbarung des Bankgeheimnisses bei allen meinen (unseren) Bankverbindungen gem. § 38 Abs 2 Z 5 BWG zu, sodass bei diesen die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses nicht besteht."
-> das bedeutet, dass ich bei all meinen Bankverbindungen der Aufhebung des Bankgeheimnisses zustimme. Beim Firmenkonto würde ich es ja noch verstehen, aber bei allen Konten? Ist das notwendig? Benötigt meine Steuerberatung diese Vollmacht wirklich, um ihrer Arbeit nachzugehen?
Besten Dank für Ihre Hilfe!
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