Ja, Ihre Auffassung stimmt.
Es könnte sein, dass Sie durch die Gewerbeanmeldung vom Finanzamt eine Aufforderung bekommen, einen Fragebogen auszufüllen.
Wenn Sie z.B. in den ersten Jahren Verluste erzielen, dann wäre es in Ihrem Sinne eine Steuererklärung abzugeben, weil Sie dann Lohnsteuer zurückbekommen.
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