Hallo,
Grundsätzlich ist Reverse Charge ist bei Schrott der an einem Unternehmer im Inland verkauft wird anzuwenden.
Falls der Empfänger im Gemeinschaftsgebiet ansässig ist läge jedoch eine steuerfreie ig Lieferung vor (falls sämtliche Unterlagen, d.s. Buchnachweis, etc. - lt VO) oder eine (steuerfreie) Ausfuhrlieferung (falls im Drittlandsgebiet ansässig - Ebenfalls mit Buch- und Ausfuhrnachweis).
UVA hängt davon ab welcher Sachverhalt vorliegt.
Ob eine Aufnahme in eine ZM erforderlich ist, hängt auch davon ab wo der empfangende Unternehmer ansässig ist (Inland, Gemeinschaftsgebiet, etc.).
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