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Verfasst von: Birgit am 19.06.2015 15:00
 


THEMA:  Bereichtigung Einkommenssteuerbescheid 2013 - jetzt 9% "Strafe"?

Hallo liebes Forum,

ich hatte bei der Einkommenssteuererklärung einen Fehler gemacht und diesen jetzt berichtigt. Jetzt bekomme ich eine erhöhte Vorauszahlung und 9% ERhöhung weil ich zu spät dran bin. Ich dachte wenn ich den Fehler von mir ausberichtige, bekomme ich keine Strafe.

Davon abgesehen sind die 9% vom gesamten neuen Betrag gerechnet, aber ich habe ja schon den "alten" Betrag bezahlt, den müsste man doch davon abziehen, oder?

Welche Möglichkeiten gibt es, dass ich die 9% nicht bezahlen muss bzw, zumindes nicht vom Gesamtbetrag?

Vielen Dank für die Hilfe im Vorhinein

LG Birgit

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.06.2015 18:58
 


THEMA:  Bereichtigung Einkommenssteuerbescheid 2013 - jetzt 9% "Strafe"?

Die Vorauszahlungen werden generell höher festgesetzt, als die Steuerschuld des alten Jahres, weil das Finanzamt von einer Gewinnerhöhung ausgeht.Es handelt sich nicht um eine Strafe.

Mit einer guten Begründung kann man die Vorauszahlung herabsetzen lassen.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Birgit am 20.06.2015 11:39
 


THEMA:  Bereichtigung Einkommenssteuerbescheid 2013 - jetzt 9% "Strafe"?

Danke!

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