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Verfasst von: Brian am 26.06.2015 17:37
 


THEMA:  Steuern auf Mieteinnahmen in USA.

 

Wo bezahlt man Steuer auf Mieteinnahmen fuer in den USA Immobilien?   Bezahlt man Steuer in den USA, in Oesterreich, oder beide?   Hier ist der relevante Doppelbesteuerungsabkommen Text:

(1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen (einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, dürfen im anderen Staat besteuert werden.

 

 

 

Kontext in Doppelbesteuerungsabkommen Text:

BGBl III 6/1998

Artikel 6

Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

(1) Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unbeweglichem Vermögen

(einschließlich der Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) bezieht, das im anderen

Vertragsstaat liegt, dürfen im anderen Staat besteuert werden.

(2) Der Ausdruck ,,unbewegliches Vermögen“ hat die Bedeutung, die ihm nach dem Recht des

Vertragsstaats zukommt, in dem das Vermögen liegt. Der Ausdruck umfaßt in jedem Fall das Zubehör

zum unbeweglichen Vermögen, das lebende und tote Inventar land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die

Rechte, für die die Vorschriften des Privatrechts über Grundstücke gelten, Nutzungsrechte an

unbeweglichem Vermögen sowie Rechte auf veränderliche oder feste Vergütungen für die Ausbeutung

oder das Recht auf Ausbeutung von Mineralvorkommen, Quellen und anderen Bodenschätzen; Schiffe

und Luftfahrzeuge gelten nicht als unbewegliches Vermögen.

(3) Absatz 1 gilt für Einkünfte aus der unmittelbaren Nutzung, der Vermietung oder Verpachtung

sowie jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens.

(4) Die Absätze 1 und 3 gelten auch für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen eines

Unternehmens und für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, das der Ausübung einer selbständigen

Arbeit dient.

(5) Eine in einem der Vertragsstaaten ansässige Person, die im anderen Vertragsstaat mit Einkünften

aus unbeweglichem Vermögen, das im anderen Vertragsstaat liegt, der Besteuerung unterliegt, hat das

Recht, für jedes Steuerjahr wahlweise mit diesen Einkünften auf der Grundlage der Nettoeinkünfte

besteuert zu werden, so als ob diese Einkünfte einer im anderen Vertragsstaat gelegenen Betriebstätte

zuzurechnen wären. Dieses Wahlrecht ist für das Steuerjahr, in dem von ihm Gebrauch gemacht wurde,

sowie für alle nachfolgenden Steuerjahre bindend, sofern nicht die zuständigen Behörden der

Vertragsstaaten auf Grund eines Ersuchens des Steuerpflichtigen an die zuständige Behörde des

Vertragsstaates, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, zustimmen, daß dieses Wahlrecht widerrufen

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 26.06.2015 17:53
 


THEMA:  Steuern auf Mieteinnahmen in USA.

Wir bieten Ihnen dazu gerne eine Expertise an:

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Thomas Rest am 08.07.2015 20:59
 


THEMA:  Steuern auf Mieteinnahmen in USA.

Hallo Brian,

du hast richtigerweise bereits den relevanten Art. des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gefunden. Jene DBA welche dem OECD-Musterabkommen nachgebildet sind, so wie auch jenes zwischen den USA und Österreich, sehen für unbeweglichen Vermögen vor, dass die Einkünfte gemäß Art. 6 im Belegenheitsstaat der Besteuerung zu unterwerfen sind. Mit den USA ist die Anrechnungsmethode vereinbart - demnach kann die in den USA entrichtete Steuer auf die österreichische Steuer angerechnet werden (Nachteil der Anrechnungsmethode ist, dass der Steuerpflichtige stets dem höheren Steuerniveau der beiden Staaten unterliegt (Anrechnungshöchstbetrag). 

 

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Beste Grüße,

Thomas Rest

HR TAX Steuerberatung GmbH

www.hr-tax.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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