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Verfasst von: Johanna am 09.07.2015 16:13
 


THEMA:  Besteuerungsart Wechsel

Guten Tag,

ich bin Kleinunternehmerin und verrechne derzeit ohne Ust.

Die Umsatzgrenze von 30.000 € rückt immer näher und wenn nicht dieses so komme ich mit Sicherheit nächstes Jahr über die Umsatzgrenze.

Ein Wechsel der Besteuerungsart ist ja nur alle 5 Jahre möglich... wie gehe ich demnach vor wenn ich jetzt bzw. bis Anfang nächsten Jahres schon weiss dass ich über die Kleinunternehmergrenze kommen werde?

Gibt es die Möglichkeit gleich mit Jahresanfang umzusteigen auf Ust. Besteuerung oder muss ich wirklich erst warten bis ich die Umsatzgrenze erreicht habe?

mfg
Johanna

Verfasst von: Mag. Katharina Soder am 10.07.2015 01:28
 


THEMA:  Besteuerungsart Wechsel

Sie können auf die Kleinunternehmerregelung mittels Formular U12 jederzeit (jeweils bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheids) verzichten und zur Steuerpflicht optieren, sind daran aber 5 Jahre gebunden.

Achtung: Bei Überschreiten der Umsatzgrenze + 15 % Toleranz werden ALLE Umsätze des laufenden Jahres rückwirkend (!) USt.-pflichtig! Es empfiehlt sich also, vor Beginn des Kalenderjahres zu verzichten, um einen finanziellen Schaden bzw. komplizierte Rechnungskorrekturen zu vermeiden.

Beachten Sie auch die Möglichkeit von positiven Vorsteuerkorrekturen für Ihr Anlagevermögen.

Kontaktieren Sie mich gerne bei auftretenden Fragen.

Freundliche Grüsse

Katharina Soder


 

Unverbindliche Auskünfte in Foren können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Es kann keinerlei Haftung übernommen werden.

Verfasst von: Johanna am 10.07.2015 08:02
 


THEMA:  Besteuerungsart Wechsel

Vielen Dank für die Antwort!

Beste Vorgehensweise wäre demnach, dieses Jahr unter der Grenze zu bleiben und ab Jänner mit Formular U12 zur Steuerpflicht zu optieren, eine UID Nummer anzufordern und dann gleich ab Anfang des Jahres mit Ust. zu verrechnen - sehe ich das richtig?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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