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Verfasst von: Peter am 18.07.2015 16:41
 


THEMA:  Geringwertige Wirtschaftsgüter und Renovierungsausgben bei Ferienwohnungen absetzen

Ich vermiete 2 Ferienwohnungen in Wien, sowie ein kleines Haus am Land an Urlaubsgäste.

Für die Ausstattung waren auch Neuanschaffungen (TV, Kühlschrank, Geschirrspüler, etc.) notwendig. Die Ausgabe für die einzelnen Geräte lagen unter 400 Euro.

Muss ich diese nun gleich in die Steuererklärung hineinnehmen, wie meine Steuerberaterin sagt, oder kann ich dafür eine AfA ansetzen über einige Jahre?

Mehrere Jahre wären mir lieber, da der Nutzen dieses Jahr gering ist, da keine Einkommensteuer abzuführen ist.

 

Viele Renovierungsarbeiten habe ich in Eigenregie erledigt. Auf welche Art und Weise kann ich die Materialkosten absetzen?

Wird der Wert er Materialien zum Gebäudewert addiert und nur die 1,5% pro Jahr dürfen abgezogen werden?

 

Schöne Grüße, Peter

 

Verfasst von: Mag. Katharina Soder am 19.07.2015 02:40
 


THEMA:  Geringwertige Wirtschaftsgüter und Renovierungsausgben bei Ferienwohnungen absetzen

Selbstverständlich können Sie die geringwertigen Wirtschaftsgüter auch auf die Nutzungsdauer verteilt abschreiben.

Die Beurteilung der "Renovierungsarbeiten" ist pauschal über Internet nicht möglich. Bitte holen Sie sich diesbezüglich fachlichen Rat. Je nachdem, ob es sich um Instandhaltung oder Instandsetzung handelt, müssen Sie diese entweder zum Gebäudewert aktivieren und über die Nutzungsdauer abschreiben oder sofort als Aufwand buchen.

Zögern Sie nicht, mich bei Fragen zu kontaktieren.

Freundliche Grüße,

Katharina Soder

www.confianza.co.at

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