Kann mir dabei jemand helfen:
ein österreichischer Bootshändler lässt in Italien ein Boot bauen. Dazu werden diverse Teile von anderen italienischen Lieferanten an den italienischen Bootsbauer geliefert und dem österreichischen Unternehmen mit italienischer Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Das fertige Boot wird nach Österreich gebracht. Kann die italienische Vorsteuer im Erstattungsverfahren beantragt werden?
Vielen Dank für die Unterstützung! |