Hier ist zwischen Steuern und Sozialversicherung zu unterscheiden. Falls Sie die Voraussetzungen als "Grenzgänger" nach dem Doppelbesteuerungsabkommen erfüllen (wäre noch zu prüfen, allerdings anhand den von Ihnen gemachten Angaben wahrscheinlich), unterliegen Sie in Deutschland der Steuerpflicht (keine Steuerpflicht in Österreich). Betreffend der Sozialversicherung gibt es innerhalb der EU eine Verordnung die besagt (vereinfacht ausgedrückt), dass wenn Sie hauptsächlich in Österreich arbeiten (hier gibt es wieder einen Prozentsatz), Sie in Österreich der Sozialversicherungspflicht unterliegen. D.h zusammengefasst: Steuer in Deutschland, Sozialversicherung in Österreich.
Betreffend den Vermietungseinkünften (Wohnung): Diese bleiben in Österreich steuerpflichtig (d.h. es muss für die Vermietungseinkünfte in Österreich eine Steuererklärung eingereicht werden), und sind in Deutschland steuerfrei (müssen jedoch in der deutschen Steuererklärung angeführt werden).
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.
Paul Hollaus (www.hr-tax.at) |