Hallo,
ich bin in 2006 von Deutschland nach Österreich umgezogen und lebe und arbeite seither hier. In 2013 hat mir die Firma, in der ich vor 2006 in Deutschland gearbeitet habe eine Erfindervergütung für einige Jahre ausbezahlt. Diese Erfindervergütung wurde in Deutschland mit Steuerklasse 6 versteuert. Auf meinen Einspruch meinte das deutsche Finanzamt, dass die zuviel bezahlte Steuer nicht mehr rückabgewickelt werden könne und ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben müsse um die Steuer zurückerstattet zu bekommen. Soll ich damit eine normale EInkommenssteuererklärung abgeben, gibt es besondere Vordrucke, die zu beachten sind?
Vielen Dank für IHre Hilfe
Uwe |