Die Dienstnehmer zahlen für im Unternehmen bereitgestellte Getränke einen Kostenbeitrag. Diese Kassa wird derzeit nicht über die Kassa geführt (Kassaeingang - Kassaausgang) sondern gleich bei der Bank bar einbezahlt. Die Kostenbeiträge werden in der Klasse 4 gebucht, die Getränke in Klasse 6 (freiwilliger Soz.aufwand) - wg Saldierungsverbot
Zählen die Kostenbeiträge der DN bei der derzeitigen Handhabung auch zu den € 7.500,00 Bareinnahmen? |