Hallo!
Ich habe bemerkt, dass ich mit der arbeitnehmerveranlagung 2013 etwas nachlässig War - ich habe sie nicht gemacht. Im besagten Jahr War ich von 1.1 - 31.3 für die eine Firma tätig und vom 1.5 - 12.12. Fuer eine andere Firma tätig. Ab 13.12 war ich im vorzeitigen Mutterschutz. Ich hatte nie 2 Dienstverhältnisses auf einmal, allerdings eben 2 auf das Jahr verteilt. Waere da eine pflichtveranlagung zu machen gewesen und erwartet mich eine Strafe, sollte ich die anv erst jetzt machen? |