Hallo,
habe folgende Situation / Frage
Meine Großtante - zu der ich ein besonderes Naheverhältnis habe, da ich die halbe Zeit bei ihr aufgewachsen bin - ist mittlerweile nach einem Krankenhausaufenthalt pflegebedürftig. Damit die Pflegekosten anfangs gezahlt werden konnten - sie ist Mindestpensionistin - habe ich Rotes Kreuz und Volkshilfe (Hauskrankenpflege / Heimhilfe) monatlich bezahlt, da ihr monatliches Einkommen inkl Pflegegeld Stufe 2 bei weiten nicht gereicht hat. Antrag auf Pflegegelderhöhung wurde gestellt und leider ist es nur die 3er Stufe geworden - die Nachzahlung überschaubar - und die pflegebedürftigkeit hält an. Gegen diesen Bescheid wird nun auch geklagt. Kostenübernahmeantrag ggü Sozialhilfeverband wird in Kürze gestellt werden.
Nun jedoch die Frage: Kann ich als Großneffe die von mir geleisteten Zahlungen (idHv ~3000 €) iZ meiner Arbeitnehmerveranlagung geltend machen und als Pflegekosten steuerlich absetzen? Ist dies ohne nahes Verwandschaftsverhältnis - jedoch besonderem Näheverhältnis - möglich?
DANKE im Voraus!
Mfg Stefan
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