Wir erlauben einer Werbefirma auf dem Grundstück unseres Betriebes eine Werbetafel gegen ein jährliches Entgelt (> 10.000,-) zu betreiben. Meine Frage ist ob dieser Sachverhalt der Werbeabgabe unterliegt oder nicht. Laut Werbeabgabegesetz ist die "Duldung der Benützung von Flächen zur Verbreitung von Werbebotschaften (z.b.: Gebäudeflächen, Fahrzeuge, Plakatständer, Fahnen, Transparente etc.)" werbeabgabenpflichtig. Die eigentlich Werbefläche an sich (Litfaßsäule etc.) kommt ja nicht von uns sondern von der Werbefirma die dort dann ihre Werbung verkauft, sprich wir stellen nur das Grundstück zur Verfügung (vermieten es) was meiner Meinung nach ja nicht direkt darunter fällt und somit nicht abgabenpflichtig ist oder interpretiere ich das falsch. |