Hallo,
bei der privaten Vermietung von Wohnungen gibt es bei der Berechnung der Afa einen Grundanteil, der nicht abgeschrieben werden kann. Bisher wurde der Grundanteil in der Praxis mit 20 Prozent angenommen, seit Jahresbeginn wurde er gesetzlich mit 40 Prozent festgelegt. Wenn ich jetzt 2016 meine Einkommenssteuererklärung für 2015 beim Finanzamt einreiche gilt noch der 20% Anteil oder der neue?
Danke
Grüße Georg |